Schadensersatzrecht
Informationen zu Schadensersatz nach Verkehrs- und Arbeitsunfällen, Schmerzensgeld und Ansprüchen gegen Versicherungen nach türkischem Recht in Şanlıurfa.
Das Schadensersatzrecht (tazminat hukuku) betrifft Ansprüche wegen Schäden, die durch eine unerlaubte Handlung, einen Unfall oder eine Vertragsverletzung entstanden sind. Am häufigsten geht es um Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle und ärztliche Behandlungsfehler. Ersetzt werden können materielle Schäden (maddi tazminat), etwa Behandlungskosten und Verdienstausfall, sowie immaterielle Schäden (manevi tazminat) im Sinne eines Schmerzensgeldes. Auch Urlauber aus Deutschland oder deren Angehörige können nach einem Unfall in der Türkei Ansprüche geltend machen.
Leistungsumfang
- Ansprüche nach Verkehrsunfällen gegen Fahrer, Halter und Versicherungen
- Anträge bei der Kfz-Pflichtversicherung (zorunlu trafik sigortası) und der Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu)
- Schadensersatz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (iş kazası ve meslek hastalığı)
- Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen (destekten yoksun kalma tazminatı)
- Ansprüche wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (iş gücü kaybı)
- Schmerzensgeld bei Körperverletzung oder Tod
- Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler (malpraktis)
- Begleitung des zugehörigen Strafverfahrens als Nebenkläger (katılan)
Wie läuft das Verfahren ab?
- Unfallprotokolle, ärztliche Unterlagen, Gutachten und Versicherungsdokumente werden gesammelt und geprüft.
- Die Haftenden und die Versicherer werden ermittelt, der Schaden wird dokumentiert.
- Soweit erforderlich, wird zunächst ein Antrag bei der Versicherung gestellt und deren Antwort geprüft.
- Erfolgt keine angemessene Zahlung, wird die Schiedskommission angerufen oder Klage erhoben; der Schaden wird in der Regel von einem versicherungsmathematischen Sachverständigen (aktüer bilirkişi) berechnet.
- Das Verfahren wird bis zur Entscheidung und deren Vollstreckung begleitet.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen gelten für Schadensersatzansprüche?
Die Verjährungsfristen (zamanaşımı) sind gesetzlich geregelt und hängen von der Art des Anspruchs ab. Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, höchstens zehn Jahre ab der Handlung. Ist die Handlung zugleich eine Straftat mit längerer Verjährung, kann diese gelten. Sie sollten daher frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Der Unfall geschah in der Türkei, ich lebe aber in Deutschland. Kann ich trotzdem Ansprüche geltend machen?
Ja. Die Ansprüche können über einen Anwalt verfolgt werden, dem Sie beim türkischen Generalkonsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille eine Vollmacht erteilen. Deutsche Arztberichte und Einkommensnachweise benötigen eine beeidigte Übersetzung (yeminli tercüme).
Zahlt die Versicherung auch Schmerzensgeld?
Die Kfz-Pflichtversicherung deckt grundsätzlich materielle Schäden im Rahmen der Versicherungssummen. Schmerzensgeld wird in der Regel vom Fahrer und Halter verlangt, sofern keine zusätzliche Versicherung eingreift.
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