Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Abschiebung, türkischer Staatsangehörigkeit und Blauer Karte (Mavi Kart) – für Ausländer und Diaspora in Şanlıurfa.

Das Ausländerrecht (yabancılar hukuku) regelt Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei, vor allem nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu). Das Staatsangehörigkeitsrecht (vatandaşlık hukuku) betrifft Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit.

Dieses Rechtsgebiet betrifft ausländische Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, Ruheständler und Investoren, die sich in der Türkei niederlassen, ausländische Arbeitnehmer und Studierende sowie Angehörige der Diaspora, die die türkische Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen aufgegeben haben.

Leistungsumfang

  • Anträge auf Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni): kurzfristig, Familie, Studium und unbefristet
  • Verlängerung, Umwandlung und Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen
  • Arbeitserlaubnisse (çalışma izni) über das Arbeitsministerium
  • Abschiebungsverfügungen (sınır dışı etme kararı) und Abschiebungshaft
  • Einreiseverbote (giriş yasağı) und Beschränkungscodes
  • Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Ehe, Aufenthalt oder Investition
  • Blaue Karte (Mavi Kart) für ehemalige türkische Staatsangehörige und ihre Nachkommen
  • Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit und Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit
  • Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen Entscheidungen der Migrationsbehörden

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Ihr Status, Ihre Staatsangehörigkeit, familiäre Situation und Pläne werden geprüft.
  2. Der passende Aufenthaltstitel oder Einbürgerungsweg und die erforderlichen Unterlagen werden bestimmt.
  3. Deutsche Urkunden werden mit Apostille und beeidigter Übersetzung vorbereitet und der Antrag bei der Migrationsbehörde (Göç İdaresi Başkanlığı) oder der zuständigen Stelle gestellt.
  4. Der Antrag wird bis zur Entscheidung begleitet.
  5. Bei Ablehnung, Widerruf oder Abschiebung werden Rechtsbehelfe und Fristen geprüft und gegebenenfalls Klage erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Blaue Karte (Mavi Kart)?

Personen, die durch Geburt türkische Staatsangehörige waren und die Staatsangehörigkeit mit Genehmigung aufgegeben haben, sowie ihre Nachkommen können die Blaue Karte erhalten. Sie gewährt die meisten Rechte eines Staatsangehörigen, etwa Aufenthalt, Arbeit sowie Erwerb und Erbe von Immobilien, nicht jedoch das Wahlrecht oder den Zugang zu bestimmten öffentlichen Ämtern.

Was kann man gegen eine Abschiebungsverfügung tun?

Eine Abschiebungsverfügung kann innerhalb einer kurzen, nach Tagen bemessenen gesetzlichen Frist vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Klage hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung des Gerichts, abgesehen von gesetzlich bestimmten Ausnahmen. Sofortiges Handeln ist daher wichtig.

Erhalte ich durch Heirat mit einem türkischen Staatsangehörigen die Staatsangehörigkeit?

Die Ehe führt nicht automatisch zur Einbürgerung. Der ausländische Ehegatte kann nach mindestens drei Jahren Ehe einen Antrag stellen, sofern die Ehegatten in familiärer Gemeinschaft leben und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird von den Behörden geprüft; ein bestimmtes Ergebnis kann nicht zugesagt werden.

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