Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Informationen zu Arbeitsstreitigkeiten, Abfindung, Kündigungsschutz, SGK-Rente und Anrechnung deutscher Beitragszeiten nach türkischem Recht – für Betroffene in Şanlıurfa.

Das Arbeitsrecht (iş hukuku) regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Das Sozialversicherungsrecht (sosyal güvenlik hukuku) betrifft die Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK), Versicherungszeiten, Renten und Leistungen nach Arbeitsunfällen.

Dieses Rechtsgebiet ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Türkei wichtig, aber auch für Menschen, die sowohl in der Türkei als auch in Deutschland gearbeitet haben und ihre Zeiten für eine türkische Rente berücksichtigen lassen möchten.

Leistungsumfang

  • Ansprüche auf Abfindung (kıdem tazminatı) und Kündigungsentschädigung (ihbar tazminatı)
  • Ausstehender Lohn, Überstunden, Jahresurlaub und Feiertagsvergütung
  • Kündigungsschutzklagen auf Wiedereinstellung (işe iade davası)
  • Obligatorische Mediation (arabuluculuk) in Arbeitssachen
  • Feststellung nicht gemeldeter oder fehlender Versicherungszeiten (hizmet tespit davası)
  • Rentenanträge (emeklilik) und Widersprüche gegen SGK-Entscheidungen
  • Nachkauf von Auslandszeiten (yurt dışı hizmet borçlanması)
  • Schadensersatz nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen für Arbeitgeber

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Beschäftigungsverlauf, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und SGK-Auszüge werden geprüft.
  2. Ansprüche und mögliche Fristen werden berechnet und erläutert.
  3. Bei den meisten arbeitsrechtlichen Ansprüchen wird zunächst die Mediation beantragt.
  4. Kommt keine Einigung zustande, wird Klage beim Arbeitsgericht (iş mahkemesi) erhoben und die Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigenberechnungen begleitet.
  5. Nach dem Urteil wird, falls nötig, die Vollstreckung betrieben.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich vor einer Klage gegen meinen Arbeitgeber eine Mediation durchführen?

Bei Ansprüchen wie Abfindung, Kündigungsentschädigung, Lohn und Wiedereinstellung ist der Mediationsversuch Voraussetzung für die Klage. Ausgenommen sind Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?

Der Antrag auf Mediation muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung gestellt werden. Scheitert die Mediation, ist die Klage innerhalb kurzer Frist nach dem Abschlussprotokoll zu erheben. Schnelles Handeln ist daher wichtig.

Ich habe viele Jahre in Deutschland gearbeitet. Zählt das für eine türkische Rente?

Türkische Staatsangehörige und ehemalige Staatsangehörige mit Blauer Karte (Mavi Kart) können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Auslandszeiten nachkaufen (borçlanma) und für eine türkische Rente anrechnen lassen. Zudem kann das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen eine Zusammenrechnung von Zeiten ermöglichen. Benötigt werden in der Regel Nachweise der Deutschen Rentenversicherung mit beeidigter Übersetzung.

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