Handels- und Gesellschaftsrecht
Informationen zu Firmengründung, Gesellschafterfragen, Handelsverträgen und Streitigkeiten nach türkischem Handelsrecht – für Unternehmen in Şanlıurfa und im Ausland.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht (ticaret ve şirketler hukuku) bildet den rechtlichen Rahmen für unternehmerische Tätigkeit in der Türkei: Gründung und Führung von Gesellschaften, Beziehungen zwischen Gesellschaftern, Handelsverträge und Streitigkeiten unter Kaufleuten. Zentrale Rechtsquelle ist das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu).
Dieses Rechtsgebiet betrifft örtliche Unternehmen ebenso wie ausländische Investoren und Angehörige der Diaspora, die in der Türkei eine Firma gründen, einen Familienbetrieb übernehmen oder von Deutschland aus Anteile halten möchten.
Leistungsumfang
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (limited şirket) und Aktiengesellschaften (anonim şirket)
- Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen (esas sözleşme)
- Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und Geschäftsführerwechsel
- Gesellschaftervereinbarungen und Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
- Gesellschafter- und Hauptversammlungen (genel kurul) sowie Anfechtung von Beschlüssen
- Handelsverträge wie Vertriebs-, Handelsvertreter- und Lieferverträge
- Einzug von Handelsforderungen und anschließende Vollstreckung
- Liquidation (tasfiye) und Löschung von Gesellschaften
- Obligatorische Mediation (arabuluculuk) in Handelssachen
Wie läuft das Verfahren ab?
- Ihr Vorhaben oder der Streitfall wird besprochen und die relevanten Unterlagen werden geprüft.
- Die passende Gesellschaftsform, Vertragsgestaltung oder der geeignete Rechtsbehelf wird gemeinsam mit Ihnen bewertet.
- Dokumente werden entworfen und Anmeldungen beim Handelsregister (ticaret sicili) oder der zuständigen Behörde vorgenommen.
- Bei Streitigkeiten wird, soweit vorgeschrieben, zunächst das Mediationsverfahren durchgeführt; kommt keine Einigung zustande, folgt die Klage beim Handelsgericht (asliye ticaret mahkemesi).
- Laufende gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten wie Versammlungen und Registeränderungen werden weiter betreut.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer in der Türkei eine Firma gründen?
Ja. Ausländische Personen und Unternehmen können grundsätzlich unter denselben Bedingungen wie türkische Staatsangehörige Gesellschaften gründen. Erforderlich sind unter anderem eine türkische Steuernummer (vergi numarası), beglaubigte und übersetzte Ausweisdokumente sowie bei Abwesenheit eine Vollmacht. Die Beteiligung an einer Gesellschaft begründet für sich allein keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.
Ist vor einer handelsrechtlichen Klage eine Mediation Pflicht?
Bei Handelsstreitigkeiten, die auf Zahlung eines Geldbetrags oder Schadensersatz gerichtet sind, ist der Mediationsversuch Prozessvoraussetzung. Erst wenn keine Einigung erzielt wird, kann Klage erhoben werden.
Wie werden deutsche Unterlagen in der Türkei verwendet?
Ausländische Dokumente wie Reisepässe, Handelsregisterauszüge oder Vollmachten benötigen in der Regel eine Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Türkische, bevor Notare und das Handelsregister sie akzeptieren.
Bei Fragen zu Ihrer Gesellschaft oder Ihrem Vertrag nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.