Mietrecht

Informationen zu Wohnraum- und Gewerbemiete, Mieterhöhung, Räumung und Neufestsetzung der Miete nach türkischem Recht – für Vermieter und Mieter in Şanlıurfa.

Das Mietrecht (kira hukuku) regelt das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern von Wohn- und Geschäftsräumen. Es ist im Wesentlichen im türkischen Obligationengesetzbuch (Türk Borçlar Kanunu) geregelt. Typische Fragen betreffen Mieterhöhungen, Kautionen, Reparaturen, Kündigung und Räumung. Häufig sind auch Eigentümer betroffen, die in Deutschland leben und ihre Wohnung in der Türkei vermieten, sowie Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei zur Miete wohnen.

Leistungsumfang

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen (kira sözleşmesi) für Wohn- und Geschäftsräume
  • Mieterhöhungen und Klagen auf Mietfestsetzung (kira tespit davası)
  • Räumung wegen Mietrückständen im Vollstreckungsverfahren (icra yoluyla tahliye)
  • Räumungsklagen wegen Eigenbedarfs (ihtiyaç nedeniyle tahliye) oder aufgrund einer schriftlichen Räumungsverpflichtung (tahliye taahhüdü)
  • Förmliche Mahnungen (ihtarname) über den Notar
  • Streitigkeiten über Kaution, Reparaturen und Nebenkosten
  • Obligatorische Mediation (zorunlu arabuluculuk) in Mietstreitigkeiten
  • Beratung ausländischer Eigentümer zur Vermietung ihrer Immobilie in der Türkei

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Mietvertrag, Zahlungsbelege und Korrespondenz der Parteien werden geprüft.
  2. Die Rechtslage und die möglichen Schritte, einschließlich einer Einigung, werden erläutert.
  3. Soweit erforderlich, wird eine förmliche Mahnung versandt oder das obligatorische Mediationsverfahren eingeleitet.
  4. Kommt keine Einigung zustande, werden ein Vollstreckungsverfahren oder eine Klage beim Friedensgericht (sulh hukuk mahkemesi) geprüft und eingeleitet.
  5. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung und gegebenenfalls bis zur Räumung begleitet.

Häufig gestellte Fragen

Wie stark darf die Miete jährlich erhöht werden?

Bei Wohnraummiete darf die jährliche Erhöhung den Zwölfmonatsdurchschnitt der Veränderung des Verbraucherpreisindex (TÜFE) nicht überschreiten. Nach fünf Jahren Mietdauer kann die Miete einvernehmlich oder durch eine Mietfestsetzungsklage nach Billigkeit und Marktlage neu bestimmt werden.

Kann der Vermieter jederzeit kündigen?

Nein. Wohn- und Geschäftsraummietverhältnisse sind gesetzlich geschützt. Der Vermieter kann grundsätzlich nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen kündigen, etwa bei Mietrückständen, Eigenbedarf oder Umbau, oder nach Ablauf einer langen Verlängerungszeit. Jeder Fall wird anhand der konkreten Umstände und Daten beurteilt.

Ich lebe in Deutschland und vermiete meine Wohnung in der Türkei. Muss ich anwesend sein?

Nein. Mit einer Vollmacht, die beim türkischen Generalkonsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille erteilt wird, können Mietvertrag, Mahnungen, Mediation und Gerichtsverfahren in Ihrer Abwesenheit erledigt werden. Mieteinnahmen können zudem steuerlich zu erklären sein; dafür ist eine türkische Steuernummer (vergi numarası) erforderlich.

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