Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

Informationen zu Zwangsvollstreckung, Forderungseinzug, Widerspruch gegen Zahlungsbefehle und Konkurs in der Türkei – für Mandanten in Şanlıurfa und im Ausland.

Das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (icra ve iflas hukuku) regelt, wie Gläubiger offene Forderungen über die staatlichen Vollstreckungsämter (icra dairesi) eintreiben und wie sich Schuldner dagegen verteidigen können. Es betrifft Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie in Deutschland lebende Personen, die eine Forderung gegen jemanden in der Türkei haben oder erfahren, dass gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde.

Das türkische Vollstreckungsverfahren ist stark formalisiert und fristgebunden. Wird eine Frist versäumt, kann eine Forderung auch dann rechtskräftig werden, wenn sie bestritten ist. Eine frühzeitige Prüfung der Unterlagen ist daher wichtig.

Leistungsumfang

  • Einleitung von Vollstreckungsverfahren (icra takibi) auf Grundlage von Rechnungen, Verträgen oder Urteilen
  • Verfahren aus Wechseln, Schecks und Solawechseln (kambiyo senedi)
  • Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl (ödeme emrine itiraz)
  • Klagen auf Aufhebung des Widerspruchs (itirazın iptali) und Beseitigung des Widerspruchs (itirazın kaldırılması)
  • Pfändung (haciz) von Konten, Gehältern, Fahrzeugen und Immobilien sowie Rechtsbehelfe gegen Pfändungen
  • Verwertung von Grundpfandrechten (ipoteğin paraya çevrilmesi)
  • Negative Feststellungsklagen (menfi tespit davası) und Rückforderungsklagen (istirdat davası)
  • Konkurs (iflas) und gerichtlicher Vergleich (konkordato)

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Die Unterlagen, die Forderung und ein etwa zugestellter Zahlungsbefehl werden geprüft und die maßgeblichen Fristen festgestellt.
  2. Die passende Verfahrensart oder der passende Rechtsbehelf wird gewählt und beim Vollstreckungsamt oder Gericht eingereicht.
  3. Vermögenswerte des Schuldners werden über das elektronische Justizsystem (UYAP) ermittelt und, soweit rechtlich möglich, Pfändungen beantragt.
  4. Widersprüche, Beschwerden (şikayet) und Folgeklagen werden bis zum Abschluss der Akte betreut.
  5. Sie werden über jeden Schritt informiert, einschließlich Zahlungseingängen, Versteigerungen und Vergleichsangeboten.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit habe ich für einen Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl?

Im allgemeinen Vollstreckungsverfahren ohne Urteil kann der Schuldner innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung Widerspruch einlegen. Bei Verfahren aus Wechseln und Schecks gelten eigene, ebenfalls kurze Fristen. Lassen Sie das Schriftstück daher möglichst sofort nach Zustellung prüfen.

Ich lebe in Deutschland. Muss ich für das Verfahren in die Türkei reisen?

In der Regel nicht. Eine Vollmacht (vekaletname) kann beim türkischen Generalkonsulat erteilt werden oder alternativ bei einem deutschen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (yeminli tercüme) ins Türkische. Das Verfahren wird dann durch einen Anwalt geführt.

Kann mein Gehalt oder meine Rente in Deutschland gepfändet werden?

Türkische Vollstreckungsämter greifen auf Vermögen in der Türkei zu. Für eine Vollstreckung in Deutschland ist grundsätzlich eine Anerkennung nach deutschem Recht erforderlich. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Für Fragen zu Ihrem konkreten Fall erreichen Sie uns über die Kontaktseite.