Immobilienrecht
Informationen zu Immobilienkauf, Grundbuchübertragung (tapu), Miteigentum und Grundstücksstreitigkeiten in der Türkei – für Eigentümer in Şanlıurfa und im Ausland.
Das Immobilienrecht (taşınmaz bzw. gayrimenkul hukuku) umfasst Erwerb, Eigentum, Nutzung und Schutz von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. In der Türkei geht das Eigentum an Immobilien grundsätzlich erst mit der Eintragung im Grundbuch (tapu sicili) über. Privatschriftliche Kaufverträge ohne die gesetzlich vorgeschriebene Form übertragen in der Regel kein Eigentum.
Viele in Deutschland lebende Familien besitzen geerbte Grundstücke oder Wohnungen in der Türkei, häufig gemeinsam mit mehreren Erben. Auch für ausländische Käufer gelten besondere Regeln. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift hilft, dauerhafte Probleme zu vermeiden.
Leistungsumfang
- Prüfung von Grundbuchauszügen (tapu), Belastungen, Hypotheken und Bebauungsstatus (imar durumu)
- Begleitung von Kauf und Verkauf beim Grundbuchamt (tapu müdürlüğü)
- Immobilienerwerb durch Ausländer und die geltenden Beschränkungen
- Teilungsklagen zur Aufhebung von Miteigentum (ortaklığın giderilmesi davası)
- Klagen auf Grundbuchberichtigung (tapu iptali ve tescil davası)
- Abwehr unberechtigter Nutzung (el atmanın önlenmesi) und Nutzungsentschädigung (ecrimisil)
- Kaufversprechensverträge (satış vaadi sözleşmesi) und Bauverträge gegen Wohnungsanteile (kat karşılığı inşaat sözleşmesi)
- Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Kat Mülkiyeti Kanunu)
Wie läuft das Verfahren ab?
- Grundbucheinträge, Bebauungsinformationen und vorhandene Unterlagen werden geprüft.
- Rechtliche Risiken und Handlungsmöglichkeiten werden Ihnen erläutert.
- Verträge werden entworfen oder geprüft und das Geschäft bzw. der Antrag vorbereitet.
- Falls erforderlich, wird Klage erhoben und das Verfahren einschließlich Ortsbesichtigung mit Sachverständigen (bilirkişi keşfi) begleitet.
- Nach Abschluss wird die Eintragung im Grundbuch kontrolliert.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Ausländer in der Türkei Immobilien kaufen?
Grundsätzlich ja, vorbehaltlich der Gegenseitigkeit, Flächenobergrenzen und Beschränkungen in militärischen Sicherheitszonen. Der Kauf wird beim Grundbuchamt abgeschlossen. Spricht der Käufer kein Türkisch, muss bei der Unterzeichnung ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein. Eine türkische Steuernummer ist erforderlich.
Erhalte ich durch einen Immobilienkauf eine Aufenthaltserlaubnis?
Immobilieneigentum kann Grundlage für einen Antrag auf eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet izni) sein, führt aber nicht automatisch dazu. Die Einbürgerung durch Investition ist ein gesondertes Verfahren mit eigenen Wertgrenzen und Voraussetzungen.
Ich lebe in Deutschland und besitze ein geerbtes Grundstück mit Verwandten. Was kann ich tun?
Können sich die Miteigentümer über Nutzung oder Verkauf nicht einigen, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsklage erheben. Das Gericht entscheidet über eine Realteilung oder, falls diese nicht möglich ist, über eine Versteigerung. Sie können sich mit einer konsularischen oder apostillierten Vollmacht vertreten lassen.
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