Erbrecht
Informationen zu Erbschein, Testament, Ausschlagung und Teilung geerbter Immobilien nach türkischem Recht – für Erben in Şanlıurfa, Deutschland und anderswo.
Das Erbrecht (miras hukuku) bestimmt, wer nach dem Tod einer Person erbt, zu welchen Anteilen und wie der Nachlass verteilt wird. Es ist im Wesentlichen im türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) geregelt. Häufig leben die Erben in verschiedenen Ländern, sodass Urkunden, Übersetzungen und Vollmachten in fast jeder Akte eine praktische Rolle spielen.
Nach türkischem internationalem Privatrecht unterliegen in der Türkei gelegene Immobilien dem türkischen Erbrecht, auch wenn der Verstorbene in Deutschland gelebt oder eine andere Staatsangehörigkeit besessen hat.
Leistungsumfang
- Beantragung eines Erbscheins (mirasçılık belgesi bzw. veraset ilamı)
- Umschreibung geerbter Immobilien auf die Erben beim Grundbuchamt (intikal)
- Erstellung und Prüfung von Testamenten (vasiyetname) und Erbverträgen (miras sözleşmesi)
- Ausschlagung der Erbschaft (mirasın reddi)
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (miras ortaklığının giderilmesi) und Teilungsklagen
- Herabsetzungsklagen zur Wahrung des Pflichtteils (tenkis davası)
- Klagen gegen Scheingeschäfte zum Nachteil der Erben (muris muvazaası)
- Erbschaftsteuererklärungen (veraset ve intikal vergisi beyannamesi)
Wie läuft das Verfahren ab?
- Familienverhältnisse, Vermögenswerte und vorhandene Urkunden (Sterbeurkunde, Personenstandsregister, Testamente) werden geprüft.
- Der Erbschein wird beim Notar oder, soweit erforderlich, beim Friedensgericht (sulh hukuk mahkemesi) beantragt.
- Erbschaftsteuerliche Pflichten und die Umschreibung der Vermögenswerte auf die Erben werden erledigt.
- Können sich die Erben nicht einigen, werden Teilungs-, Herabsetzungs- oder Anfechtungsklagen geprüft und erhoben.
- Das Verfahren wird bis zur Verteilung des Nachlasses oder zur Beilegung des Streits begleitet.
Häufig gestellte Fragen
Mein Angehöriger ist in Deutschland verstorben. Gilt der deutsche Erbschein in der Türkei?
Ein ausländischer Erbschein wird für Immobilien in der Türkei nicht ohne Weiteres verwendet. In der Regel wird ein türkischer Erbschein beantragt oder die ausländische Entscheidung von einem türkischen Gericht anerkannt. Deutsche Sterbe- und Personenstandsurkunden benötigen eine Apostille und eine beeidigte Übersetzung (yeminli tercüme).
Welche Frist gilt für die Ausschlagung?
Die Ausschlagung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten möglich; die Frist beginnt in der Regel mit dem Tod bzw. mit der Kenntnis von der Erbenstellung. Ist der Nachlass möglicherweise überschuldet, sollte diese Frist genau beachtet werden.
Müssen alle Erben in die Türkei reisen?
Nein. In Deutschland lebende Erben können beim türkischen Generalkonsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille eine Vollmacht erteilen. So können Erbschein, Grundbuchumschreibung und Gerichtsverfahren in ihrer Abwesenheit erledigt werden.
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