Enteignungsrecht
Informationen zu Enteignung, Feststellung der Entschädigung, faktischer Inanspruchnahme und Anfechtung nach türkischem Recht – für Eigentümer in Şanlıurfa.
Das Enteignungsrecht (kamulaştırma hukuku) regelt die Entziehung von Privateigentum durch den Staat oder öffentliche Stellen für öffentliche Zwecke wie Straßen, Staudämme, Bewässerungskanäle und Energieleitungen. Maßgeblich ist vor allem das Enteignungsgesetz Nr. 2942 (Kamulaştırma Kanunu). Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Enteignung und die Frage, ob die Entschädigung den tatsächlichen Wert des Grundstücks widerspiegelt. Häufig sind Eigentümer und Erben betroffen, die in Deutschland leben, insbesondere bei landwirtschaftlichen Flächen in Miteigentum.
Leistungsumfang
- Prüfung von Enteignungsbeschlüssen und Zustellungen
- Vertretung im Verhandlungsverfahren mit der Verwaltung (uzlaşma görüşmeleri)
- Klagen auf Feststellung der Entschädigung und Eintragung (bedel tespiti ve tescil davası)
- Anfechtungsklagen gegen Enteignungsbeschlüsse vor dem Verwaltungsgericht (idare mahkemesi)
- Ansprüche wegen faktischer Inanspruchnahme ohne Enteignung (kamulaştırmasız el atma)
- Eilenteignungsverfahren (acele kamulaştırma)
- Teilenteignungen und Wertminderung der Restfläche
- Rückkaufsrechte (geri alım hakkı), wenn das Grundstück nicht zweckentsprechend genutzt wird
Wie läuft das Verfahren ab?
- Enteignungsbescheid, Grundbuchauszüge und Pläne werden geprüft.
- Der Wert des Grundstücks und das Angebot der Verwaltung werden bewertet.
- Der Verhandlungstermin wird wahrgenommen; eine Einigung wird vor der Unterzeichnung geprüft.
- Kommt keine Einigung zustande, wird die von der Verwaltung erhobene Wertfeststellungsklage begleitet und Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten werden erhoben; gegebenenfalls wird Anfechtungsklage erhoben.
- Das Verfahren wird bis zur Zahlung der Entschädigung oder zur Beilegung des Streits begleitet.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Frist, um eine Enteignung anzufechten?
Ja. Für Anfechtungsklagen gegen den Enteignungsbeschluss und für Einwendungen im Wertfeststellungsverfahren gelten kurze gesetzliche Fristen, die mit der Zustellung beginnen. Sie sollten das Zustellungsdatum daher festhalten und umgehend rechtlichen Rat einholen.
Mein Grundstück wird für ein öffentliches Projekt genutzt, wurde aber nie enteignet. Was kann ich tun?
Man spricht hier von einer faktischen Inanspruchnahme (kamulaştırmasız el atma). Je nach Umständen kann der Eigentümer eine Entschädigung für den Wert des Grundstücks oder für dessen Nutzung verlangen. Jeder Fall wird einzeln geprüft.
Ich lebe in Deutschland und bin Miterbe eines Grundstücks. Wie werde ich benachrichtigt?
Ist keine Anschrift bekannt, kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Erben im Ausland sollten zunächst die Erbfolge im Grundbuch eintragen lassen (intikal) und können per Vollmacht beim türkischen Generalkonsulat oder mit Apostille einen Anwalt beauftragen.
Bei Fragen zu einer Enteignung nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.