Strafrecht

Informationen zu Ermittlungsverfahren, Verteidigung, Vertretung von Geschädigten und Rechtsmitteln im türkischen Strafverfahren – für Betroffene in Şanlıurfa und im Ausland.

Das Strafrecht (ceza hukuku) befasst sich mit Straftaten und dem Verfahren zu ihrer Ermittlung und Aburteilung. In der Türkei besteht das Strafverfahren aus dem Ermittlungsverfahren (soruşturma) unter Leitung der Staatsanwaltschaft (Cumhuriyet savcısı) und, falls Anklage erhoben wird, dem Hauptverfahren (kovuşturma) vor dem Strafgericht.

Rechtlicher Beistand kann sowohl für Beschuldigte und Angeklagte als auch für Geschädigte (müşteki bzw. katılan) erforderlich sein, die ihre Rechte im Verfahren wahren möchten. Auch Ausländer und Besucher können betroffen sein, etwa nach einem Verkehrsunfall oder einem Streit während eines Aufenthalts in der Türkei.

Leistungsumfang

  • Beistand bei Vernehmungen (ifade) durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Vertretung von Geschädigten und Erstattung von Strafanzeigen (suç duyurusu)
  • Rechtsbehelfe gegen Untersuchungshaft (tutuklama) und gerichtliche Auflagen (adli kontrol)
  • Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen (kovuşturmaya yer olmadığına dair karar)
  • Berufung und Revision (istinaf und temyiz) gegen Strafurteile
  • Fragen der Strafvollstreckung (infaz)
  • Verfahren mit Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger, einschließlich Ausreiseverboten (yurt dışı çıkış yasağı)

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Der Tatvorwurf oder die Anzeige sowie erhaltene Schriftstücke werden geprüft und Ihre Rechte erläutert.
  2. Soweit möglich, wird Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und Sie werden zu Vernehmungen begleitet.
  3. Beweismittel, Zeugen und rechtliche Argumente für die Verteidigung oder die Anzeige werden vorbereitet und eingereicht.
  4. Die Hauptverhandlungen werden wahrgenommen und das Verfahren bis zum Urteil begleitet.
  5. Rechtsmittel gegen die Entscheidung werden innerhalb der geltenden Fristen geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich Anspruch auf einen Anwalt und einen Dolmetscher?

Ja. Beschuldigte und Angeklagte können sich in jedem Verfahrensstadium, auch bei der ersten Vernehmung, eines Anwalts bedienen. Wer nicht ausreichend Türkisch spricht, hat Anspruch auf einen unentgeltlichen Dolmetscher. Zudem besteht ein Schweigerecht.

Gibt es eine Frist für die Strafanzeige?

Bei Antragsdelikten (şikayete bağlı suçlar) muss der Strafantrag grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden. Andere Straftaten werden von Amts wegen verfolgt, wobei Verjährungsfristen gelten.

Ich lebe in Deutschland und gegen mich läuft ein Verfahren in der Türkei. Was nun?

Das Verfahren in der Türkei kann auch während Ihres Auslandsaufenthalts fortgeführt werden, und ein Urteil kann bei der nächsten Einreise Folgen haben. Ein Anwalt kann die Akte einsehen, eine Verteidigungsschrift einreichen und in bestimmten Fällen beantragen, dass Ihre Aussage über das Konsulat oder im Wege der Rechtshilfe (istinabe) aufgenommen wird. Jeder Fall ist gesondert zu bewerten.

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