Verwaltungsrecht

Informationen zur Anfechtung behördlicher Entscheidungen sowie zu Anfechtungs- und Entschädigungsklagen vor türkischen Verwaltungsgerichten – für Mandanten in Şanlıurfa.

Das Verwaltungsrecht (idare hukuku) regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen wie Ministerien, Stadtverwaltungen, Gouverneursämtern und anderen staatlichen Behörden. Trifft eine Behörde eine Entscheidung, die Ihre Rechte berührt, sieht das türkische Recht besondere Verfahren vor, um sie von den Verwaltungsgerichten (idare mahkemesi) überprüfen zu lassen.

Dieses Rechtsgebiet betrifft Beamte, von Bebauungsentscheidungen betroffene Eigentümer, Unternehmen mit Genehmigungsfragen sowie Ausländer, deren Aufenthalts- oder sonstige Anträge abgelehnt wurden.

Leistungsumfang

  • Anfechtungsklagen (iptal davası) gegen rechtswidrige Verwaltungsakte
  • Schadensersatzklagen gegen die Verwaltung (tam yargı davası)
  • Beamtenrechtliche Streitigkeiten: Ernennung, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen
  • Bauplanungsentscheidungen (imar), Baugenehmigungen und Abrissverfügungen
  • Kommunale Bußgelder, Versagung von Genehmigungen und Schließungsverfügungen
  • Streitigkeiten im öffentlichen Vergaberecht (ihale)
  • Anträge und Widersprüche bei der Behörde vor Klageerhebung
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (yürütmenin durdurulması)

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Der Verwaltungsakt, das Zustellungsdatum und die einschlägigen Unterlagen werden geprüft.
  2. Die maßgebliche Frist und das zuständige Gericht werden bestimmt.
  3. Soweit sinnvoll oder vorgeschrieben, wird zunächst ein Antrag oder Widerspruch bei der Behörde gestellt.
  4. Die Klage wird, gegebenenfalls mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, eingereicht und das schriftliche Verfahren begleitet.
  5. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung werden Rechtsmittel (istinaf und temyiz) geprüft.

Häufig gestellte Fragen

Welche Klagefrist gilt im Verwaltungsrecht?

Nach dem Verwaltungsprozessgesetz (İdari Yargılama Usulü Kanunu) beträgt die allgemeine Frist sechzig Tage vor den Verwaltungsgerichten und dreißig Tage vor den Steuergerichten, jeweils ab schriftlicher Zustellung. Spezialgesetze können kürzere Fristen vorsehen; die Frist sollte daher sofort nach Erhalt der Entscheidung geprüft werden.

Kann die Entscheidung während des Verfahrens gestoppt werden?

Das Gericht kann die Aussetzung der Vollziehung anordnen, wenn der Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist und seine Vollziehung schwer oder nicht wiedergutzumachende Schäden verursachen würde. Darüber wird nach Aktenlage entschieden.

Mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt. Ist das ein verwaltungsrechtlicher Fall?

Ja. Ablehnungen und Widerrufe von Aufenthaltserlaubnissen durch die Migrationsbehörden sind Verwaltungsakte und können innerhalb der gesetzlichen Frist vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Näheres finden Sie auf unserer Seite zum Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht.

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